zur mobilen
Webseite
über uns
unser Profil
unsere Fachgebiete

Erfolg durch Kompetenz und Engagement

unsere Erfolge: eine Auswahl erfolgreicher Mandate

  • Klage gegen die Gewerkschaft Ver.di auf Einsicht in die Mitgliederlisten, um einen Betriebsrat gründen zu können. In der Berufungsinstanz gibt die Gewerkschaft Ver.di ein Anerkenntnis ab.
  • Wir berieten einen gemeinnützigen Verein hinsichtlich der Gründung eines großen Ausbildungsprojektes in Berlin, dessen Mittel u.a. von der Senatsverwaltung für Soziales stammen. Aufgrund unserer Beratung konnte das Projekt erfolgreich etabliert werden.
  • Eine Studentin hat den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ("Physikum") nicht bestanden, wir erhoben Widerspruch und machten insbesondere Bewertungsfehler in einer Klausur und Verfahrensfehler in der mündlichen Prüfung geltend. Aufgrund unseres Vortrages half das Landesprüfungsamt dem Widerspruch ab und die Mandantin bestand das Physikum.
  • Das zuständige Bezirksamt reduzierte einseitig den Hilfebedarf eines behinderten Mandanten. Nach einer Klage und der von uns initiierten Begutachtung durch einen Sachverständigen erkennt das Bezirksamt den festgestellten (unveränderten) Bedarf an.
  • Einer Deutschen, die in der Sowjetunion studiert hatte, aber in Deutschland die Facharztausbildung absolvierte, sollte die Approbation verweigert werden, da das Studium angeblich nicht gleichwertig sei. Der Klage wurde aufgrund unseres Vortrages zur Gleichwertigkeit stattgegeben.
  • Ein großer ambulanter Pflegedienst sprach mehreren Mitarbeitern eine Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung aus. Hiergegen erhoben wir Kündigungsschutzklagen. Der Arbeitgeber hielt in der Gerichtsverhandlung an seiner Kündigung nicht mehr fest und beschäftigt die Mitarbeiter zu unveränderten Bedingungen weiter.
  • Eine Mandantin war zum zweiten Male durch die 1. Juristische Staatsprüfung gefallen, wir erhoben Widerspruch und griffen die Bewertung zweier Klausuren an. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens wurde die Bewertung einer Klausur angehoben, die Mandantin somit zur mündlichen Prüfung zugelassen, die sie auch bestand.
  • Einer hörbehinderten Taxifahrerin wurde die Konzession nicht mehr verlängert, da sie angeblich nicht geeignet sei. Die zuständige Behörde ließ (im Einklang mit der Rechtsvorschrift) die Hörfähigkeit ohne das verwendete Hörgerät prüfen. Sie klagte hiergegen und verlor das Verfahren in I. Instanz; in der Berufungsinstanz übernahmen wir das Verfahren und konnten die Zulassung der Berufung erreichen sowie ein stattgebendes Urteil des OVG.
  • Aufgrund persönlicher Differenzen mit der Kirchenleitung sollte einen ev. Gemeindepfarrer sein Amt entzogen werden und er in einen anderen Arbeitsbereich entsandt werden. Die Gemeinde sprach sich für den Pfarrer aus. Wir konnten bereits im Verwaltungsverfahren erreichen, daß er sein Amt behielt und die Kirchenleitung auch die Kosten unserer Tätigkeit übernahm.
  • Mehrere Kinder wurden nicht an der Gemeinschaftsschule aufgenommen, obwohl sie nicht weit von der Schule entfernt wohnen. Nachdem das Schulamt dem Widerspruch nicht abhalf, haben wir einen Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Berlin gestellt. Die Anträge hatten Erfolg, und die Schüler bekamen einen Platz an der Gemeinschaftsschule.
  • Einer Führungskraft wurde betriebsbedingt gekündigt. Wir erhoben Kündigungsschutzklage. Da der Mandant sein Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen wollte, erreichten wir einen Vergleich mit einer Abfindungszahlung, der Übernahme von Kosten für ein Outplacement sowie einen Verbleib bei dem Arbeitgeber für die Dauer von 6 Monaten, um sich aus ungekündigter Stellung bewerben zu können.
  • Ein Mandant wurde in der 2. Juristischen Staatsprüfung nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen, weil er die erforderliche Punktzahl nicht erreicht hatte. Wir erhoben Widerspruch und gingen die Bewertung mehrerer Klausuren vor. Ferner stellten wir einen Drittversuchsantrag, dem auch stattgegeben wurde. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens wurde die Bewertung zweier Klausuren angehoben, so daß er zur mündlichen Prüfung zugelassen wurde. Dem Drittversuch brauchte er sich nicht zu unterziehen.
  • Wir beantragten für eine Mandantin, die aufgrund persönlicher Umstände gehindert war, in der Wiederholungsprüfung des 2. Staatsexamens ihre volle Leistung zu zeigen, bei dem Prüfungsamt einen sog. Drittversuch. Dieser wurde gewährt, und sie bestand das Examen.
  • Einer Arbeitnehmerin wurde eine Abmahnung ausgesprochen, sie sei sog. low perfomerin; wir erhoben Klage und konnten erreichen, daß die Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird.

 

unsere Kompetenzen

Selbstverständlich können und dürfen Sie von jedem Rechtsanwalt Fachkompetenz erwarten. In unserer Kanzlei sind ausschließlich Fachanwälte tätig, das bedeutet, wir haben unsere besondere Qualifikation durch Bearbeitung zahlreicher Mandate (je nach Fachgebiet 90-120 Mandate in drei Jahren) einer Fachkommission nachgewiesen.

Darüber hinaus haben wir mindestens drei sechsstündige Klausuren und eine theoretische Fortbildung von mindestens 120 Stunden erfolgreich absolviert. Wir bilden uns jährlich in den von uns vertretenen Fachgebieten fort und bearbeiten aufgrund dieser Spezialisierung jährlich zahlreiche Mandate.

Neben dieser Fachkompetenz zeichnen uns noch weitere Qualifikationen aus: Wir nehmen regelmäßig an Fortbildungen im Bereich Rhetorik / Verhandlungsführung teil, haben durch unsere jahrlange Tätigkeit viel Erfahrung, zugunsten unserer Mandanten eine optimale Strategie zu entwickeln und umzusetzen.

Unsere Mandanten suchen uns oft in besonders existentiellen Situationen (z.B. Kündigung, berufliche Probleme, Unfälle, Gesundheitsschäden, Inhaftierungen, Mißerfolg bei wichtigen Prüfungen) auf. Wir sehen unsere Tätigkeit in diesem Kontext als eine besondere Verantwortung; daraus resultiert eine besonders enge und einfühlsame Betreuung. Wir versuchen, mit unseren Mandanten gemeinsam Perspektiven zu entwickeln, die ggf. auch über das Juristische hinausgehen. In vielen Bereichen kooperieren wir mit Beratungsstellen, Ärzten, Sachverständigen und anderen Fachleuten, um unseren Mandanten möglichst gut weiterhelfen zu können.

 

unser Engagement

Wir verstehen unseren Beruf als Dienstleistungsberuf und wir üben ihn gerne aus. Wir haben viel Erfahrung, und uns ist jeder Mandant wichtig. Das bedeutet für Sie:

  • Wir nehmen Ihre Interessen umfassend, effektiv und zugleich ökonomisch wahr. Dazu gehört die umfassende Klärung der Ziele unserer Inanspruchnahme bei Beginn und natürlich auch während des Mandatsverhältnisses ebenso wie das Entwickeln von Handlungsalternativen und strategischen Optionen. Sie dürfen eine ehrliche Beratung zu den Erfolgsaussichten erwarten und auch, daß wir Ihnen von der Rechtsverfolgung abraten, wenn Aufwand und Nutzen in keinem sinnvollen Verhältnis zueinander stehen.
  • Wir bearbeiten jedes Mandat kurzfristig und sprechen mit Ihnen von Beginn an ab, was wir in welchem Zeitrahmen tun und wie lange etwa ein gerichtliches Verfahren in Anspruch nimmt. Selbstverständlich halten wir Sie ständig über den Fortgang Ihrer Angelegenheit unterrichtet und bemühen uns dort, wo es für Sie sinnvoll ist, um Beschleunigung. Daher prüfen wir vor jeder Mandatsübernahme, ob wir genug zeitliche Kapazitäten haben, das Mandat mit der notwendigen Effizienz zu bearbeiten.
  • Wir nehmen Ihre Mandate verantwortlich wahr: Dort, wo es aufgrund Ihrer Interessenlage sinnvoll ist, suchen wir den Kontakt mit der "Gegenseite", streben zunächst eine einvernehmliche Lösung an und lassen die Sache nicht eskalieren. Einem Arbeitnehmer etwa hilft es oft wenig, wenn wir als seine Interessenvertreter in einem laufenden Arbeitsverhältnis mit markigen Worten und allzu forschem Auftreten die Atmosphäre noch weiter belasten. Andererseits gibt es natürlich auch Situationen, etwa bei Mobbing oder unberechtigten Abmahnungen, wo es erforderlich ist, deutlich Position zu beziehen. Im Bereich des Prüfungsrechtes bringt es dem Mandanten oft mehr, wenn wir eine Angelegenheit mit dem Prüfungsamt zu regeln versuchen, als daß wir ihm einen Rechtsstreit, der gegenwärtig vor dem Verwaltungsgericht Berlin in einer Instanz etwa 2 Jahre dauert, anraten. Aber immer sind wir die Vertreter Ihrer Interessen und scheuen uns weder vor gerichtlichen Auseinandersetzungen, noch davor, klar Position zu beziehen.
  • Unsere jahrelange Erfahrung und eine Vielzahl erfolgreich abgeschlossener Mandate geben Ihnen die Sicherheit, Ihre Angelegenheiten vertrauensvoll in unsere Hände legen zu können.
  • Umfassende telephonische Erreichbarkeit auch über die Bürozeiten hinaus und ein durch unser Sekretariat garantierter Rückruf, wenn wir doch einmal nicht erreichbar sind, sind für uns ebenso selbstverständlich wie eine persönliche Kommunikation. Sie werden es an unseren Räumlichkeiten und dem Umgang mit Ihnen merken - wir sind eine Spur persönlicher.
  • Wir bieten Ihnen zusätzlichen Service. Regelmäßige Informationen für Mandanten gehören ebenso dazu, wie Veranstaltungen für Mandanten und Interessenten. Soweit Sie dies wünschen, übernehmen wir auch die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung einschließlich der Kostendeckungsanfragen, wobei für Sie selbstverständlich keine zusätzlichen Kosten entstehen.
  • Unsere Räume und diese Internetseiten sind barrierefrei zugänglich, und wir verfügen über ein barrierefreies WC. Soweit gewünscht, stehen behinderten Mandanten weitere Assistenzleistungen zur Verfügung - lassen Sie uns Ihre Wünsche wissen.
  • Wir wollen für Sie gut sein und besser werden: So bitten wir Mandanten regelmäßig um Beurteilungen unserer Leistungen, sind für Kritik und Anregungen dankbar und bemüht, unser Angebot an den Wünschen der Mandanten auszurichten. Wir nehmen, ebenso wie unsere Mitarbeiter, regelmäßig an Fortbildungen teil und sind selber dozierend und publizierend tätig.

Wir sehen unseren Beruf auch im Kontext sozialer Verantwortung,

  • weil wir davon überzeugt sind, daß Ausbildung wichtig ist, bieten wir Praktika für Schüler und Studenten, bilden Referendare und - nach Kapazität - auch Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte.
  • Wir beachten soziale und ökologische Standards. Dazu gehört die Verwendung umweltfreundlicher Technologien und Produkte ebenso, wie wir unseren Mandanten fair gehandelten Kaffee oder Tee und Säfte aus biologischem Anbau anbieten. Anstelle von Präsenten und Weihnachtskarten für Mandanten spenden wir an soziale Einrichtungen. Und wo immer es möglich ist, beauftragen wir Berliner Unternehmen, die faire Arbeitsbedingungen haben und Mitglied der Innungen sind.

 

 

Kontakt
Anfahrt
Publikationen
Impressum
Datenschutz
zurück