Der Wahl der Schule und Bildungsstätte kommt immer größere Bedeutung zu, denn hiervon hängen oft Qualifikation und Perspektiven für die spätere berufliche Tätigkeit ab. So vertreten wir Eltern bei der Realisierung eines bestimmten Schulwunsches - das kann eine Schule mit besonderem Profil, eine bilinguale oder integrative oder schlichtweg eine besonders günstig gelegene Schule sein. Wir beraten schon im Vorfeld, vertreten Eltern im Rahmen des Widerspruchverfahrens, wobei allerdings in aller Regel zusätzlich ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz durchgeführt werden muß.
Im Vergabeverfahren muß die zuständige Schulbehörde - entsprechend den gesetzlichen Regelungen - die Interessen aller angemeldeten Kinder und ihrer Eltern gegeneinander abwägen. Geschehen hierbei Fehler oder wird das vorgesehene Verfahren nicht eingehalten, kann ein Anspruch auf Aufnahme eines abgelehnten Schülers bestehen.
Gerade aufgrund der Neuregelungen etwa im Berliner Schulgesetz stellen sich bei der Nicht-Versetzung zahlreiche Fragen, im übrigen auch hinsichtlich der Verfassungskonformität der neuen Bestimmungen im Berliner Schulgesetz überhaupt. Probleme werfen auch immer wieder die Beurteilungen in Zeugnissen auf.
Ein weiterer Schwerpunkt stellt die Durchsetzung des Anspruches behinderter Kinder und Jugendlicher auf integrative Beschulung und der damit einhergehende Anspruch auf Unterstützung und Assistenz dar. Hier beraten wir Eltern schon im Vorfeld und vertreten sie dann - soweit noch erforderlich - im Verwaltungs- und gegebenenfalls auch im gerichtlichen Verfahren.
Fragen zur Schulpflicht, der Teilnahme an Schulveranstaltungen, die Durchführung von Schulversuchen, des Anspruches auf religiösen und ethischen Unterricht oder gerade der Befreiung hiervon sind ebenfalls Grundlage unserer Mandate. Schließlich beraten wir Lehrer und Referendare bei dienst- und arbeitsrechtlichen Problemen an staatlichen und privaten Schulen.
Selbstverständlich sind wir aber auch bei allen anderen Problemen rund um die Schule für Sie da.