Der Wahl der Schule und Bildungsstätte kommt immer größere Bedeutung zu, denn hiervon hängen oft Qualifikation und Perspektiven für die spätere berufliche Tätigkeit ab. So vertreten wir Eltern bei der Realisierung eines bestimmten Schulwunsches - das kann eine Schule mit besonderem Profil, eine bilinguale oder integrative oder schlichtweg eine besonders günstig gelegene Schule sein. Wir beraten schon im Vorfeld, vertreten Eltern im Rahmen des Widerspruchverfahrens, wobei allerdings in aller Regel zusätzlich ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz durchgeführt werden muß.
Ab dem 26. Juni 2026 werden die Bescheide über die Vergabe von Schulplätzen an den Oberschulen zugestellt. Sofern Ihr Antrag abgelehnt worden bzw. ihr Kind an eine andere Schule verwiesen worden ist, müssen Sie schriftlich innerhalb eines Monats beim zuständigen Schulamt Widerspruch einlegen. Eine E-Mail reicht dazu nicht aus. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem Zugang des Bescheides bei Ihnen. Man legt dabei das Datum des Bescheides plus drei Tage zugrunde. Sie müssen den Widerspruch noch nicht begründen. Hierbei unterstützen wir Sie gerne. Im Rahmen des Widerspruchsverfahren nehmen wir bei der Behörde Akteneinsicht und überprüfen das Auswahlverfahren auf rechtserhebliche Fehler. Dabei kommt es darauf an, ob die Kriterien im § 56 Abs. 6 Schulgesetz in Verbindung mit der Sek I Verordnung und der Verordnung an Schulen mit besonderer pädagogischer Prägung, eingehalten worden sind. Lassen sich solche Fehler feststellen, können wir diese dann sowohl gegenüber der Behörde als auch vor dem Verwaltungsgericht im Wege eines einstweiligen Anordnungsverfahrens, umgangssprachlich auch Eilverfahren genannt, geltend machen.
Für Bescheide zur Aufnahme an Grundschulen gilt im Prinzip das Gleiche, nur das sich die Aufnahmekriterien ausschließlich nach § 55a Schulgesetz in Verbindung mit der Grundschulverordnung richten.
Kosten: Die Kosten kalkulieren wir für Widerspruch und Eilverfahren in der Regel mit insgesamt ca. 1.500 € zuzüglich 19% Umsatzsteuer ( vorbehaltlich individueller Absprachen).
Wenn wir Ihnen helfen dürfen, kontaktieren Sie uns gerne 24/7 unter sekretariat@dr-theben.de oder von Mo.-Do. in der Zeit vom 10.00-17.00 unter 030 4372 000. Wir sind auch in den Sommerferien erreichbar!
Im Vergabeverfahren muß die zuständige Schulbehörde - entsprechend den gesetzlichen Regelungen - die Interessen aller angemeldeten Kinder und ihrer Eltern gegeneinander abwägen. Geschehen hierbei Fehler oder wird das vorgesehene Verfahren nicht eingehalten, kann ein Anspruch auf Aufnahme eines abgelehnten Schülers bestehen.
Gerade aufgrund der Neuregelungen etwa im Berliner Schulgesetz stellen sich bei der Nicht-Versetzung zahlreiche Fragen, im übrigen auch hinsichtlich der Verfassungskonformität der neuen Bestimmungen im Berliner Schulgesetz überhaupt. Probleme werfen auch immer wieder die Beurteilungen in Zeugnissen auf.
Ein weiterer Schwerpunkt stellt die Durchsetzung des Anspruches behinderter Kinder und Jugendlicher auf integrative Beschulung und der damit einhergehende Anspruch auf Unterstützung und Assistenz dar. Hier beraten wir Eltern schon im Vorfeld und vertreten sie dann - soweit noch erforderlich - im Verwaltungs- und gegebenenfalls auch im gerichtlichen Verfahren.
Fragen zur Schulpflicht, der Teilnahme an Schulveranstaltungen, die Durchführung von Schulversuchen, des Anspruches auf religiösen und ethischen Unterricht oder gerade der Befreiung hiervon sind ebenfalls Grundlage unserer Mandate. Schließlich beraten wir Lehrer und Referendare bei dienst- und arbeitsrechtlichen Problemen an staatlichen und privaten Schulen.
Selbstverständlich sind wir aber auch bei allen anderen Problemen rund um die Schule für Sie da.