Das Gebiet des Strafrechts umfasst keinesfalls nur die Bereiche der Schwerstkriminalität. Schon ein Verkehrsunfall mit Personenschaden kann dazu führen, dass gegen Sie ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wird. Nun sind Sie in der Rolle eines Beschuldigten, der den vielfältigen Eingriffsbefugnissen der Ermittlungsbehörden ausgesetzt ist.
Polizei und Staatsanwaltschaft machen dabei - abhängig vom Deliktstyp - oft vorschnell Gebrauch von eingriffsintensiven Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Telefonüberwachungsmaßnahmen. In jedem Fall sollten Sie frühzeitig Ihre Rechte sichern, indem Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Vergessen Sie dabei nicht, dass es Ihr gutes Recht ist, sich erst anwaltlich beraten zu lassen und eben zunächst nicht zum Vorfall zu äußern. Auch als Angehöriger sollten Sie dafür sorgen, dass frühzeitig anwaltlich Hilfe eingeschaltet wird. Das gilt insbesondere dann, wenn durch die Vollstreckung von Untersuchungshaft die Kontakt- und Verteidigungsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind. In bestimmten Fällen besteht dabei zudem die Möglichkeit einer Pflichtverteidigerbestellung. Nutzen Sie also Ihre Chancen und lassen Sie sich beraten.