Gerade wegen des besonderen Schutzes von Lehre und Forschung durch das Grundgesetz und die Verfassungen der Länder haben verfassungsrechtliche Probleme an den Hochschulen eine große Bedeutung. Dies beginnt bei Strukturveränderungen, etwa durch die Zusammenlegung oder gar Schließung von Fachbereichen, Instituten, Sonderforschungsbereichen oder Einrichtungen. Dabei ist die Einhaltung des Verfahrens ebenso wichtig wie die Frage, ob die Schließung oder Fusion überhaupt rechtlich zulässig ist.
Auch im Bereich der akademischen Selbstverwaltung und der Lehrfreiheit stellen sich infolge der Eingriffe von hochschulinterner und externer Verwaltung und Politik viele Probleme, bei denen wir beratend, in Form von Rechtsgutachten oder auch der Vertretung u. a. von Hochschullehrern, Assistenten oder Personalräten tätig sind. Eine zunehmende Bedeutung hat dabei die Problematik der Kürzung von Mitteln und Zuwendungen.
Aufgrund der Zunahme der Zahl privater Hochschulen haben Fragen nach Ansprüchen dieser Hochschulen auf Gleichbehandlung bei der Mittelzuwendung und Ausstattung durch den Staat ebenso wie nach der rechtlichen Situation privater Hochschulen zugenommen. Wir helfen, diese Fragen zu beantworten und Ansprüche durchzusetzen.