Wir berücksichtigen in allen Mandaten die oft vernachlässigten verfassungsrechtlichen Fragestellungen, denn nur ein dezidierter Vortrag hierzu in den „unteren” Instanzen ermöglicht regelmäßig erst die Verfassungsbeschwerde. Dabei sind verfassungsrechtliche Probleme vielfältig: Es geht nicht nur um die Verletzung von Grundrechten, sondern auch um die Kompetenz-verteilung zwischen Bund und Ländern oder den Gang des Gesetzgebungsverfahrens. Vor diesem Hintergrund kann geprüft werden, ob Gesetze, Verordnungen, die für das Mandat er-heblich sind, überhaupt verfassungskonform sind, ob diese oder auch „einfaches” Verwaltungs-handeln in die Grundrechte oder andere verfassungsrechtliche Güter der Mandanten eingreifen. Im Rahmen des Berufungs- und Revisionsrechtes spielt die überprüfung, ob nicht in verfassungswidriger Weise rechtliches Gehör verletzt wurde, eine maßgebliche Rolle.
Wir bereiten nicht nur Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht, den Verfassungsgerichtshöfen der Länder, dem Europäischen Gericht sowie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor und führen diese durch, sondern verfassen auch Gutachten im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren und zur Vorbereitung von Musterverfahren, etwa für Interessenvereinigungen, Bürgerinitiativen oder einzelne Bürger. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Verbandsklagerecht. Da sich Recht primär durch die Rechtsprechung fortentwickelt, liegt uns die Durchführung von Pilot- und Musterverfahren und die grundsätzliche gerichtliche Klärung verfassungsrechtlicher Fragen besonders am Herzen.