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Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Begründung, einschließlich der formalen Anforderungen von Wohnungseigentum. Außerdem beschreibt es das rechtliche Verhältnis zwischen den Wohnungseigentümer untereinander, der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern und dem Verwalter, einschließlich dessen Einsetzung und Abberufung sowie der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber Dritten.

Das Wohnungseigentumsrecht umfaßt außerdem Vorschriften betreffend das Dauerwohn- und des Dauernutzungsrecht. Nach diesen Vorschriften kann einem Dritten durch den Eigentümer ein Dauerwohnrecht oder ein Dauernutzungsrecht an einer Eigentumswohnung eingeräumt werden. Dieses Recht beinhaltet insbesondere die Befugnis, den Eigentümer selbst während dieser Zeit von seinem Eigentum auszuschließen.

Wir unterstützen sie in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Insbesondere Wohnungseigentümer mit einer körperlichen Behinderung stoßen bei anderen Wohnungseigentümern immer wieder auf Widerstände wenn sie ihr Sondereigentum oder Teile des Gemeinschaftseigentums barrierefrei umgestallten wollen. Wir unterstützen sie dabei ihre diesbezüglichen Rechte, auch vor den zuständigen Gerichten, durchzusetzen.

 

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