Während im allgemeinen Arbeitsrecht das Beschäftigungsverhältnis durch den Abschluß des Arbeitsvertrag begründet wird, beginnt das Beamtenverhältnis erst mit der Ernennung des Beamten. Dies erfolgt durch Übergabe der Ernennungsurkunde. Erst wenn sie dem Beamten persönlich übergeben worden ist, gelten die sich aus dem Beamtenverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten.
Diese Ernennung stellt einen Verwaltungsakt dar, der vor dem Verwaltungsgericht auf dessen Rechtmäßigkeit hin überprüft werden kann. Das Beamtenrecht unterscheidet bezüglich des konkreten Status zwischen dem Beamten auf Lebenszeit, dem Beamten auf Probe und dem Beamten auf Widerruf. Beamter auf Widerruf ist, wer sich in einem entsprechenden Ausbildungsverhältnis etwa zum Lehrer oder Richter befindet. Es endet mit dem (erfolglosen) Abschluss der Ausbildung. Bevor der Beamte nach erfolgreicher Ausbildung auf Lebenszeit ernannt wird, hat er in der Regel eine Probezeit zu absolvieren. Jeder dieser verschiedenen Statusphasen bringt für den Beamten bestimmte Rechte und Pflichten mit sich, die auch gerichtlich überprüfbar sind.
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, die in Zusammenhang mit Ihrer Ernennung stehen.